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Eine traurige Geschichte mit Hoffnung auf ein Happy End

Eine Beziehung zwischen den Eltern eines Kindes zerbricht wenige Jahre nach der Geburt des ersten Kindes. Die Mutter zieht mit dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung aus. Trotz gemeinsamen Sorgerechts bricht die Mutter den Kontakt zum Vater und zur gesamten Familie des Vaters ab. Der Vater bringt es nicht über das Herz sein Recht das eigene Kind regelmäßig zu sehen, mithilfe der Carabinieri durchzusetzen, er will seinem Kind dieses Trauma ersparen. Der Vater bekommt das Kind nie mehr zu sehen und in seiner großen Trauer für die er keine Worte mehr fand schottet er sich jahrelang von der Außenwelt ab.

Die Oma und eine Tante durften in den ersten Jahren nach der Trennung noch ab und zu das Kind treffen. Immer in der Öffentlichkeit und immer in Begleitung der Mutter. Das letzte Mal als die Tante das Kind getroffen hatte, war dies im Lokal, in welchem die Mutter arbeitete. Dort erklärt das Kind voll kindlicher Überzeugung, dass es keinen Papa mehr habe, da dieser gestorben sei. Schockiert versuchte die Tante zu erklären, dass der Papa auf sie warte und jeden Tag hoffe, Sie zu treffen und dass er gar nicht so weit von hier wohne und ganz sicher nicht gestorben sei. Um ihrer Überzeugung Ausdruck zu geben, ruft das Kind lauthals zur Mutter stand: „Gell Mama, dor Tata isch gstorbn?“ Der Schmerz beim Vater war so tief, dass über sein Kind und alles was damit zu tun hatte, von niemanden mehr gesprochen werden durfte. Schlussendlich gibt er ganz auf und zieht mit seiner neuen Partnerin weit weg.

Auch die Mutter ist mit dem Kind weiter weggezogen und da sie ständig die Telefonnummer ändert, gelingt es selbst den Verwandten nicht mehr das Kind zu sehen. Mehrfach suchen sie nach dem Kind im Internet bis nach 10 Jahren den Namen des Kindes in einem Eintrag zur Erstkommunion vor fünf Jahren finden. Die Tante versucht mit dieser Pfarre Kontakt aufzunehmen, denn die Verwandten hoffen noch immer sehr das Kind wieder zu sehen oder etwas von ihm zu erfahren. Leider erhalten sie aber keine Antwort. Die Tante wendet sich über eines unserer Mitglieder an den Verein um Hilfe. Wir erklären einerseits, dass das Kind nach internationalem und nationalem Recht Anspruch auf Beziehung zu beiden Eltern hat und nach italienischem Gesetz auch die Verwandten ein Recht auf Kontakt zum Kind haben. Damit Kinder auch zu diesem Recht kommen gibt es in jedem europäischen Land eine Kinder- und Jugendanwaltschaft, ebenso ist es Aufgabe der Sozialsprengel bzw. der Jugendämter auf das Kindeswohl zu achten. Wir verweisen darauf, dass es EU-Vorschriften für die Regelung und Durchsetzung grenzüberschreitender Sorgerechtsfälle gibt und übermitteln Kontaktdaten zu Ämtern und Kinderschutzzentren im momentanen Aufenthaltsland des Kindes. Da das Kind nun bald in die Pubertät kommt, hoffen wir sehr, dass das Kind wieder Kontakt zu den Verwandten seines Vaters bekommt und die wahre Geschichte über seinen Vater erfährt. Dies wäre wichtig, damit es selbst eine glückliche Beziehung zu einem Mann eingehen und auch als Mutter die Wichtigkeit der Beziehung zu beiden Eltern zulassen kann.