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2. Netzwerktreffen „Familien stärken“

Die Familienagentur hat sich für jedes Jahr der Legislatur einen Themenschwerpunkt gesetzt. 2016 wird dies das Thema „Trennung und Scheidung“ sein. Dazu gab es am 23.11.2015 ein Netzwerktreffen aller Familienorganisationen im Palais Widmann.

Mit großer Freude haben wir festgestellt, dass unser Vorschlag, welchen wir im gesamten Jahr 2015 an viele Netzpartner herangetragen haben, aufgegriffen wurde und Dr. Jürgen Rudolph, Familienrichter in Pension, das sog. „Cochemer Modell“ vorgestellt hat.

Er betonte, dass eine Haltungsänderung hin zu Deeskalation, Dialog auf Augenhöhe und Lösungsorientierung nicht nur von den Eltern eingefordert werden darf, sondern auch von allen beteiligten Professionen vorgelebt werden muss. Daraus wurde am Amtsgericht Cochem eine bestimmte Vorgehensweise entwickelt, auf Basis der bestehenden gesetzlichen Situation.

Der zentrale Begriff des Kindeswohl ist als Handlungsmaxime leider viel zu unbestimmt, es besser ist aus der Kinderperspektive zu handeln. Kinder wünschen sich fast immer den Kontakt zu beiden Elternteilen. Vielfach wird allerdings der Wille der Kinder missinterpretiert, weil Kinder immer die (manchmal auch unausgesprochenen) Erwartungen jenes Elternteils erfüllen wollen, bei dem sie sich hauptsächlich aufhalten. Daher ist auf die Eltern Druck auszuüben, denn sie schulden ihren Kindern ein konstruktives Verhalten im Paarkonflikt. Dafür haben die beteiligten Professionen gemeinsam eine Arbeitsvereinbarung mit folgenden Eckpunkten erarbeitet, an welche sie sich in Selbstverpflichtung binden:

  1. schnelle Terminisierung der Verhandlungen (binnen 14 Tage)

  2. Die Schriftsätze der Rechtsvertretungen dürfen max. eine Seite umfassen und keine „Schmutzwäsche“ enthalten.

  3. keine Unterscheidung in betreuenden und nicht betreuenden Elternteile

  4. Sozialsprengel müssen an den Verhandlungen teilnehmen, brauchen dafür aber keine Berichte schreiben. Sie besuchen die Elternteile zumeist vor der Verhandlung persönlich.

  5. eine Regelung der geteilten Elternverantwortung (wer beaufsichtigt die Kinder zu welchen Zeiten) wird bei der ersten Verhandlung festgesetzt.

  6. Falls es zu keiner Einigung bei der ersten Verhandlung kommt, übernehmen die Beratungsstellen die Eltern sofort nach Verhandlungsende (begleitet durch Sozialsprengel) und geben binnen 14 Tage den ersten Beratungstermin, mit dem Ziel die elterliche Autonomie wieder zu finden. Über 3 Monate erhalten die Eltern mehrmals pro Woche Beratung und Unterstützung. Falls notwendig kann nochmal um drei Monate verlängert werden. Beratungen im Zwangskontext haben sich schon seit vielen Jahren in anderen Bereichen bewährt.

  7. Die Verschwiegenheitspflicht wird für die involvierten Professionen aufgehoben.

  8. Der Auftrag für eventuelle Gutachten hat das Ziel einer Lösungsfindung, nicht zu bewerten wer der bessere Elternteil ist. Dazu gibt es inzwischen entsprechende Ausbildungen für Gutachter_innen.

  9. Monatliche Treffen der beteiligten Professionen zum Austausch (Intervision) und zur Weiterbildung (z.T. mit externen Fachpersonen) in Rotation

Nach diesem Vortrag gab es sehr langen Applaus, die Südtiroler Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter betonte, dass sich die Kinder und Eltern in einer Evaluation (nachträglichen Befragung) sehr positiv über dieses Modell geäußert haben.

Im zweiten Teil wurden die Maßnahmen der Familienagentur zum Schwerpunkt „Trennung und Scheidung“ für das Jahr 2016 präsentiert (siehe pdf im Download). Siehe umfassen 4 Bereiche:

  1. Informationen: Homepage, Broschüre

  2. koordinierte Anlaufstellen (Anm.: sind schon vorhanden, allerdings mit zulangen Wartezeiten, weil zuwenig Personal)

  3. Interdisziplinäre Zusammenarbeit: mehr interdisziplinäre Weiterbildungen geben, Kinder- und Jugendorganisationen sollen einbezogen werden

  4. Stärkung der sozialen Kompetenzen (Anm.: völlig allgemein und vage gehalten. Kinder- und Jugendorganisationen, Elternbildung und Schulen sollen mehr einbezogen werden. Auswahl und Weiterbildung des pädagogischen Personals.

Es fehlen überprüfbare Formulierungen, Terminisierungen, dafür bereitgestellte Mittel, Verantwortlichkeiten usw.

151117 Maßnahmenopaket dt der Provinz

Handlungsschritte bei Cochemer Modell

RechtsanwälteVerhaltenscodex bei Cochemer Modell

LösungsorientierteBegutachtung bei Cochemer Modell